Leistungen beantragen, wenn Sie im Ausland leben, umziehen oder reisen

Sie können möglicherweise weiterhin einige Leistungen beantragen, wenn Sie ins Ausland reisen oder umziehen oder bereits im Ausland leben. Ihr Anspruch hängt davon ab, wohin Sie gehen und wie lange.

 

An wen Sie sich wenden sollten, wenn Sie ins Ausland gehen

 

Informieren Sie Ihr örtliches Jobcentre Plus oder die Stelle, die Ihre Leistungen zahlt, wenn Sie ins Ausland gehen. Wenn der Aufenthalt vorübergehend ist, teilen Sie ihnen mit, wann Sie zurückkehren.

 

Sie müssen HMRC ebenfalls informieren, wenn Sie das Vereinigte Königreich verlassen.

 

Leistungen beantragen, wenn Sie im Ausland sind

 

Wenn Sie in ein Land des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder in ein Land mit einem Sonderabkommen mit dem Vereinigten Königreich gehen (oder dort bereits leben), können Sie möglicherweise beantragen:

– Im Vereinigten Königreich gezahlte Leistungen

– Leistungen, die das Aufnahmeland anbietet

 

Sie können auch Ihre Staatsrente im Ausland beantragen.

 

Leistungen im EWR oder in der Schweiz beantragen

 

Wenn Sie in einem EWR-Land oder in der Schweiz leben oder dorthin gehen möchten, können Sie möglicherweise einige britische Leistungen erhalten.

Erfahren Sie, ob Sie im EWR oder in der Schweiz Leistungen erhalten können.

 

Zahlungstermin

 

Der Zahlungstermin hängt davon ab, welche Leistung Sie beantragen.

Wenn Sie im Ausland leben und Ihre Zahlung in die gleiche Woche wie ein US-Bundesfeiertag fällt, kann sie einen Tag später eingehen. Dies liegt daran, dass ein US-Unternehmen diese Zahlungen bearbeitet.

 

Leistungsbetrug

 

Leistungsbetrug begehen Sie, wenn Sie:

– der Stelle, die Ihre Leistungen zahlt, nicht mitteilen, dass Sie ins Ausland gehen, selbst wenn es nur ein Besuch ist

– wissentlich eine Änderung Ihrer Umstände im Ausland nicht melden, z. B. Immobilienkauf, Arbeit oder Bezug einer Rente oder Leistung aus einem anderen Land

– unaufrichtig handeln, um Leistungen zu erhalten, z. B. weiterhin die Rente oder Leistung einer im Ausland verstorbenen Person beanspruchen.

 

Quelle: https://www.gov.uk/claim-benefits-abroad