Wohngeld

Anspruchsvoraussetzungen

Das Wohngeld (Housing Benefit) kann Ihnen helfen, Ihre Miete zu bezahlen, wenn Sie arbeitslos sind, ein geringes Einkommen haben oder Sozialleistungen beziehen. Es wird schrittweise durch Universal Credit ersetzt.

Sie können nur dann einen neuen Antrag auf Housing Benefit stellen, wenn Folgendes zutrifft:

– Sie haben das gesetzliche Rentenalter erreicht
– Sie leben in betreutem, unterstütztem oder temporärem Wohnraum

Dieser Leitfaden ist auch auf Walisisch (Cymraeg) verfügbar.

Sie haben das Rentenalter erreicht

Wenn Sie alleinstehend sind, können Sie einen neuen Antrag auf Housing Benefit stellen.

Wenn Sie über dem Rentenalter sind und mit Ihrem Partner leben

Sie können einen neuen Antrag stellen, wenn einer der folgenden Punkte zutrifft:

– Sie und Ihr Partner haben beide das Rentenalter erreicht
– Einer von Ihnen hat das Rentenalter erreicht und vor dem 15. Mai 2019 gemeinsam Pension Credit beantragt
– Sie leben in betreutem, unterstütztem oder temporärem Wohnraum

Wenn Sie über dem Rentenalter sind und bereits Housing Benefit erhalten

Ihr bestehender Anspruch bleibt bestehen, wenn Sie vor dem 15. Mai 2019:

– Housing Benefit bezogen haben
– das Rentenalter erreicht haben

Es spielt keine Rolle, ob Ihr Partner jünger ist.

Wenn sich Ihre Umstände ändern und Ihr Housing Benefit endet, können Sie keinen neuen Anspruch beginnen, es sei denn, Sie und Ihr Partner sind berechtigt, einen neuen Antrag zu stellen.

Wenn Sie nicht berechtigt sind, können Sie Universal Credit beantragen.

Wenn Sie in betreutem, unterstütztem oder temporärem Wohnraum leben

Sie können einen neuen Antrag stellen, wenn:

– Sie in einer temporären Unterkunft leben, z. B. in einem vom Amt organisierten B&B
– Sie in einem Zufluchtsort für Überlebende häuslicher Gewalt wohnen
– Sie in betreutem oder unterstütztem Wohnraum (z. B. einem Hostel) wohnen, in dem Sie „Pflege, Unterstützung oder Aufsicht“ erhalten

Wenn Sie in einer solchen Unterkunft keine „Pflege, Unterstützung oder Aufsicht“ erhalten, können Sie Universal Credit zur Deckung Ihrer Wohnkosten beantragen.

Sie können auch Universal Credit für andere Lebenshaltungskosten beantragen.

Wann Sie möglicherweise keinen Anspruch haben

In der Regel haben Sie keinen Anspruch auf Housing Benefit, wenn:

– Ihre Ersparnisse über 16.000 £ liegen – es sei denn, Sie erhalten die Garantiekomponente von Pension Credit
– Sie eine Hypothek auf Ihr eigenes Zuhause zahlen – Sie könnten Anspruch auf Support for Mortgage Interest (SMI) haben
– Sie im Haus eines nahen Angehörigen wohnen
– Sie bereits Universal Credit erhalten (es sei denn, Sie wohnen in betreutem oder temporärem Wohnraum)
– Sie mit Ihrem Partner leben und dieser bereits Housing Benefit bezieht
– Sie Vollzeitstudent sind
– Sie sich als Arbeitsuchender aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) im Vereinigten Königreich aufhalten
– Sie Asylbewerber sind oder mit Sponsorennachweis im Vereinigten Königreich leben
– Sie einer Einwanderungskontrolle unterliegen und Ihre Aufenthaltserlaubnis den Anspruch auf öffentliche Mittel ausschließt
– Sie ein Crown Tenant sind
– Sie das Rentenalter erreicht haben, Ihr Partner jedoch nicht – es sei denn, Sie hatten bereits vor dem 15. Mai 2019 einen gemeinsamen Anspruch

Möglicherweise haben Sie Anspruch auf andere Unterstützung bei Wohnkosten.

Wenn nicht, müssen Sie stattdessen Universal Credit beantragen.

Quelle: https://www.gov.uk/housing-benefit