Bevollmächtigter für jemanden werden, der Leistungen beantragt

Bestellen Sie eine bevollmächtigte Person für jemanden, der Leistungen beantragt

Sie können das Recht beantragen, sich um die Leistungen einer Person zu kümmern, die ihre Angelegenheiten aufgrund geistiger Einschränkungen oder schwerer Behinderungen nicht selbst regeln kann.

Nur eine bevollmächtigte Person darf für jemanden, der Anspruch auf Leistungen vom Department for Work and Pensions (DWP) hat, handeln.

Eine bevollmächtigte Person kann sein:

– eine Einzelperson, z. B. ein Freund oder Verwandter
– eine Organisation oder ein Vertreter einer Organisation, z. B. ein Anwalt oder eine örtliche Behörde

Pflichten der bevollmächtigten Person

Als bevollmächtigte Person sind Sie verantwortlich für das Beantragen und Aufrechterhalten von Leistungsansprüchen. Sie müssen:

– das Leistungsantragsformular unterschreiben
– dem Leistungsbüro alle Änderungen mitteilen, die sich auf die Höhe der Leistungen auswirken
– die Leistungen (die direkt an Sie gezahlt werden) im besten Interesse des Leistungsberechtigten verwenden
– dem Leistungsbüro mitteilen, wenn Sie nicht mehr bevollmächtigt sind, z. B. weil die Person nun selbst handeln kann

Wenn zu viel Leistung gezahlt wird, können Sie je nach Situation haftbar gemacht werden.

Beantragung als bevollmächtigte Person

Wen Sie anrufen müssen, hängt von der jeweiligen Leistung ab:

– Universal Credit – Kontakt zur Universal Credit Hotline
– Attendance Allowance – Kontakt zur Disability Service Centre Hotline
– Disability Living Allowance – Kontakt zur Disability Service Centre Hotline
– Staatliche Rente – Kontakt zum Pension Service
– PIP – Kontakt zur PIP-Anfragestelle beim Disability Service Centre
– Alle anderen Leistungen – Kontakt zu Jobcentre Plus

Für Steuervergünstigungen gibt es ein separates Verfahren.

Nächste Schritte

– Das DWP vereinbart einen Besuch bei der betroffenen Person, um zu prüfen, ob eine bevollmächtigte Person benötigt wird.
– Das DWP führt ein Interview mit Ihnen, um sicherzustellen, dass Sie geeignet sind.
– Während des Interviews füllen Sie gemeinsam mit dem Interviewer das Antragsformular BF56 aus.
– Wenn das DWP zustimmt, erhalten Sie das Formular BF57 (dies bestätigt Ihre formelle Bevollmächtigung). Erst dann sind Sie offiziell bevollmächtigt.

Nach der Ernennung wird das DWP regelmäßig prüfen, ob die Vereinbarung weiterhin geeignet ist.

Beendigung der Bevollmächtigung

Kontaktieren Sie das DWP umgehend, wenn Sie Ihre Bevollmächtigung beenden möchten. Rufen Sie das Leistungsbüro an, das den Antrag bearbeitet – die Telefonnummer finden Sie auf den Schreiben, die Sie erhalten haben.

Ihre Bevollmächtigung kann beendet werden, wenn:

– Sie Ihren Pflichten nicht ordnungsgemäß nachkommen
– die betreffende Person ihre Leistungen selbst verwalten kann
– Sie selbst nicht mehr in der Lage sind – informieren Sie das DWP in diesem Fall sofort

Quelle: https://www.gov.uk/become-appointee-for-someone-claiming-benefits