Persönliche Gegenstände ins Vereinigte Königreich bringen
Überblick
Beim Umzug Ihrer persönlichen Gegenstände aus dem Ausland ins Vereinigte Königreich können Zoll- und Steuerabgaben anfallen.
Sie müssen die Regeln zu beachten:
Beim Versand von Alkohol oder Tabak fällt Verbrauchssteuer (Excise Duty) an.
Bei Regelverstößen kann der Zoll Ihre Waren und das Transportfahrzeug beschlagnahmen. Sie können zudem Bußgelder oder strafrechtlich belangt werden.
Befreiung beantragen
Möglicherweise können Sie eine Steuer- und Zollbefreiung für den Wohnsitzwechsel (Transfer of Residence, ToR) beantragen:
Bei einem Umzug aus der EU nach Nordirland zahlen Sie normalerweise keine Abgaben.
Prüfen Sie Ihre Befreiungsberechtigung.
So beantragen Sie die Befreiung
Füllen Sie das Formular ToR01 vor dem Umzug aus.
Keine Befreiung?
Dann müssen Sie alle fälligen Abgaben zahlen, bevor Sie Ihre Gegenstände abholen können.
Fällige Zahlungen:
https://www.gov.uk/moving-to-uk-personal-belongings
https://www.gov.uk/duty-free-goods
https://www.gov.uk/bringing-cash-into-uk
https://www.gov.uk/bringing-food-into-uk
https://www.gov.uk/importing-vehicles-into-the-uk
https://www.gov.uk/claim-tax-relief-certain-goods/transfer-of-residence-relief-tor
https://www.gov.uk/government/publications/application-for-transfer-of-residence-relief-tor01
Lisson Grow,
City of Westminster,
London,
NW8 8FT
United Kingdom
+44 20 53687183
+44 77 80807781
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