Kostenloser Schülertransport

Kostenloser Schultransport

 

Schulkinder im Pflichtschulalter haben Anspruch auf kostenlosen Schultransport, wenn sie ihre nächstgelegene geeignete Schule besuchen und:

– die Schule mehr als 2 Meilen entfernt ist und das Kind unter 8 Jahre alt ist,

– die Schule mehr als 3 Meilen entfernt ist und das Kind 8 Jahre oder älter ist,

– kein sicherer Fußweg zwischen Zuhause und Schule besteht,

– das Kind aufgrund von sonderpädagogischem Förderbedarf, Behinderung oder Mobilitätsproblemen nicht zu Fuß gehen kann.

 

Ist Ihr Kind 16 Jahre oder älter und noch in Ausbildung, fragen Sie bei Ihrer örtlichen Gemeinde nach, ob es Transporthilfen anbietet.

 

Ist Ihr Kind berechtigt für kostenlose Schulmahlzeiten,

kann es auch für kostenlosen Schultransport infrage kommen. Anspruch auf kostenlose Schulmahlzeiten kann z. B. bestehen, wenn Sie Income Support erhalten.

 

Ihr Kind muss außerdem:

– zwischen 8 und 11 Jahre alt sein, zur nächstgelegenen Schule gehen und diese mindestens 2 Meilen entfernt sein,

– zwischen 11 und 16 Jahre alt sein und zu einer Schule 2–6 Meilen entfernt gehen – sofern es eine der drei nächstgelegenen geeigneten Schulen ist,

– zwischen 11 und 16 Jahre alt sein und zu einer Schule 2–15 Meilen entfernt gehen – sofern diese aufgrund Ihrer Religion oder Weltanschauung gewählt wurde.

 

So bewerben Sie sich

Erkundigen Sie sich bei Ihrer örtlichen Gemeinde, wie Sie sich für kostenlosen Schultransport bewerben können.