Kommunaler Wohnraum

Gemeindewohnungen

Beantragen Sie eine Gemeindewohnung

Sie bewerben sich für Gemeindewohnungen über Ihren örtlichen Rat.

Jeder Rat hat eigene Regelungen.

In der Regel müssen Sie sich auf eine Warteliste setzen lassen und haben keine Garantie auf eine Wohnung. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Rat, wie lange die Wartezeit voraussichtlich ist.

Sie können sich bewerben, wenn Sie 18 Jahre oder älter sind (einige Räte akzeptieren Bewerber ab 16 Jahren).

Auch bei Wohnsitz außerhalb der betreffenden Region ist eine Bewerbung möglich.

Wartelisten

Die Räte vergeben Wohnungen nach einem Punkte- oder Bandsystem.

Punkte und Bänder basieren auf dem Wohnbedarf. Beispielsweise erhalten Sie voraussichtlich zuerst ein Angebot, wenn Sie:
– obdachlos sind
– unter beengten Bedingungen leben
– eine durch Ihr aktuelles Zuhause verschlechterte medizinische Erkrankung haben

Sobald Sie hoch genug gelistet sind, wird Sie Ihr Rat bezüglich einer verfügbaren Wohnung kontaktieren.

Wahlbasiertes Vergabeverfahren

Einige Räte bieten ein wahlbasiertes Vergabesystem. Damit können Sie dem Rat mitteilen, an welchen Wohnungen Sie interessiert sind. Nach Aufnahme in die Warteliste:
1. Wohnung finden: in lokalen Zeitungen, auf Rats-Websites, in Büros oder Bibliotheken recherchieren.
2. Antragsberechtigung prüfen: manche Wohnungen sind nur für Alleinstehende, Familien oder Menschen mit Behinderung.
3. Bieten (‚bidding‘): kein Geld involviert, online, telefonisch oder per SMS.
4. Entscheidung des Rates abwarten.

Angebot annehmen

Zur Annahme eines Wohnungsangebots haben Sie meist nur wenig Zeit. Lehnen Sie ab, bleiben Sie meist auf der Warteliste, können aber in der Rangfolge heruntergestuft werden.

Bei wiederholter Ablehnung kann eine vorübergehende Streichung von der Liste erfolgen.

Sind Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden, können Sie Widerspruch einlegen.