Familienvisa: beantragen, verlängern oder wechseln

Familienvisa: beantragen, verlängern oder wechseln

Überblick
Sie benötigen ein Familienvisum, um länger als 6 Monate mit einem Familienmitglied im Vereinigten Königreich zu leben.

Antrag von außerhalb des UK
Beantragen Sie ein Familienvisum, um mit folgendem Angehörigen zu leben:
• Ehepartner oder Partner
• Verlobte/r oder zivile Partner/in
• Kind
• Elternteil
• Verwandter, der langfristige Pflege übernimmt
Bei einem Besuch von 6 Monaten oder weniger prüfen Sie, ob ein Standard Visitor-Visum oder Marriage Visitor-Visum erforderlich ist.

Verlängerung des Familienvisums
Sind Sie bereits mit einem Familienvisum im UK, können Sie den Aufenthalt jederzeit vor Ablauf Ihrer Erlaubnis verlängern. Verlängerung beim selben Angehörigen gewährt bis zu 28 verbleibende Tage aus der alten Erlaubnis.
Für eine unbefristete Niederlassung müssen Sie eine bestimmte Zeit im UK gelebt haben – prüfen Sie dies vor der Verlängerung. Langjährige Bewohner können ggf. auf Grund ihres Privatlebens verlängern.

Wechsel zu einem Familienvisum
Bei anderem Visum im UK können Sie jederzeit vor Ablauf Ihrer Erlaubnis zu einem Familienvisum für:
• Ehepartner oder Partner
• Kind
• Elternteil
wechseln.

Gebühren
Kosten variieren je nach Angehörigem und Ort der Antragstellung:

Außerhalb UK | Innerhalb UK
Partner, Elternteil oder Kind: £1.938 | £1.321
Pro weiteres abhängiges Familienmitglied: £1.938 | £1.321

Kosten für pflegebedürftige Erwachsene
• Mit vorübergehendem Schutzstatus: außerhalb £424, innerhalb £1.321
• Sonst: außerhalb £3.413, innerhalb £1.321
Informieren Sie Ihre Bank über hohe Zahlungen, sonst kann sie storniert werden. In bestimmten Fällen ist eine Gebührenerleichterung möglich.

Healthcare-Surcharge
Erwachsene (18+): 2 J. 6 Mon. £2.587,50; 2 J. 9 Mon. £3.105; 5 J. £5.175 
Kinder (<18): 2 J. 6 Mon. £1.940; 2 J. 9 Mon. £2.328; 5 J. £3.880

Schnellere Entscheidung
Bei Antrag im UK kann für £1.000 Super Priority-Service gewählt werden. Pflegebedürftige Erwachsene sind ausgeschlossen.

Weitere Bleibemöglichkeiten
• Opfer häuslicher Gewalt oder bei Tod des Partners: ggf. unbefristet bleiben.
• Family Reunion: Angehörige mit Flüchtlings‑ oder humanitärem Schutzstatus können Familiennachzug beantragen.

Keine Möglichkeit für Familienvisum
• Angehöriger mit Arbeits- oder Studentenvisum: Antrag als Angehöriger statt Familienvisum.
• Visitor-Visum oder 6-Monats-Visum: üblicherweise UK verlassen für Antrag. Wechsel im UK möglich bei 6‑Monats Verlobtenvisum oder Aufenthaltsrecht im Familien-/Scheidungsverfahren.