Beantragen Sie eine Family Permit im Rahmen des EU Settlement Scheme, um zu Ihrer Familie im Vereinigten Königreich zu ziehen

Überblick
Sie können ein EU Settlement Scheme Familienpermit beantragen, wenn Sie:
•             Familienmitglied eines Staatsangehörigen der EU, Schweiz, Norwegen, Island oder Liechtenstein sind,
•             oder Familienmitglied einer anspruchsberechtigten Person in Nordirland sind.
Sie müssen sich außerhalb des Vereinigten Königreichs aufhalten, um sich zu bewerben.

Wenn Sie aus der Ukraine ins Vereinigte Königreich kommen
Wenn Sie berechtigt sind, können Sie das EU Settlement Scheme Familienpermit beantragen.
Das Ukraine Family Scheme wurde am 19. Februar 2024 geschlossen.
Wenn Sie bereits im UK sind und ein Ukraine Family Scheme Visum haben, können Sie sich beim EU Settlement Scheme bewerben, sofern Sie die Voraussetzungen erfüllen.

Wozu dient das Familienpermit?
Das EU Settlement Scheme Familienpermit erleichtert die Reise mit Ihrem Familienangehörigen ins Vereinigte Königreich und das Einreiseverfahren.
Es erlaubt Ihnen einen Aufenthalt von bis zu 6 Monaten, Arbeiten, Studieren und beliebig oft Ein- und Ausreisen innerhalb der Gültigkeitsdauer.
Ohne Permit kann Ihnen der Boarding-Pass verweigert werden oder die Einreise abgelehnt werden.

Längerer Aufenthalt
Sind Sie berechtigt, können Sie eine Verlängerung Ihres Aufenthalts im EU Settlement Scheme beantragen.

Bewerbung
Sie können entweder:
•             Vor der Einreise ein Familienpermit beantragen und nach Ankunft das EU Settlement Scheme beantragen,
•             von außerhalb des UK direkt das EU Settlement Scheme beantragen, wenn Sie berechtigt sind.

Bewerbung von außerhalb
Direkte Bewerbung von außerhalb ist nur möglich, wenn:
•             Sie Bürger der EU, Schweiz, Norwegen, Island oder Liechtenstein mit gültigem biometrischem Ausweis sind,
•             oder Sie Bürger eines anderen Landes mit einer UK-ausgestellten biometrischen Aufenthaltskarte, die nicht älter als 18 Monate ist.
Andernfalls müssen Sie ein Familienpermit beantragen, um ins UK zu reisen.

Wer kann sich bewerben?
Es gibt verschiedene Kriterien:

Familienmitglied eines EU-/EWR-/Schweiz-Staatsangehörigen
Sie können sich bewerben, wenn Ihr Familienangehöriger bis zum 31. Dezember 2020 im UK gelebt hat.
Dies umfasst “Lounes”-Fälle (Einbürgerung nach Nutzung der Freizügigkeit) und “McCarthy”-Fälle (Aufenthalt vor 16. Juli 2012 ohne Freizügigkeit).
Auch Grenzgänger (Frontier Workers) sind berechtigt.

Erhalt der Rechte
Haben Sie vor dem 31. Dezember 2020 mit Ihrem Familienangehörigen im UK gelebt und er ist verstorben, ausgewandert oder die Beziehung beendet, können Sie Ihre Rechte behalten.

Familienmitglied einer berechtigten Person aus Nordirland
Sind Sie Familienmitglied einer in Nordirland geborenen Person mit britischer, irischer oder doppelter Staatsbürgerschaft, können Sie sich bewerben.
Zum Zeitpunkt der Geburt musste ein Elternteil britisch, irisch oder beides sein und keine Aufenthaltsbeschränkungen in Nordirland haben.

Gebühren
Die Antragstellung ist kostenfrei.

Nach der Antragstellung
Ist Ihr Antrag erfolgreich, prüfen Sie die Gültigkeitsdauer des Permits und den Zeitpunkt für eine Verlängerung.

Wohnsitz außerhalb des UK bei britischem Staatsbürger
Haben Sie in der EU, der Schweiz, Norwegen, Island oder Liechtenstein mit einem britischen Staatsbürger gelebt, können Sie kein EU Settlement Scheme Familienpermit mehr beantragen.

 

https://www.gov.uk/guidance/homes-for-ukraine-scheme
https://www.gov.uk/guidance/ukraine-extension-scheme
https://www.gov.uk/guidance/ukraine-permission-extension-scheme
https://www.gov.uk/guidance/apply-for-a-ukraine-family-scheme-visa
https://www.gov.uk/check-uk-visa
https://www.gov.uk/prove-right-to-work
https://www.gov.uk/prove-right-to-rent
https://www.gov.uk/view-prove-immigration-status
https://www.gov.uk/ukvcas
https://www.gov.uk/contact-ukvi-inside-outside-uk