Ununterbrochene Beschäftigung

Ununterbrochene Beschäftigung

 

Ununterbrochene Beschäftigung liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer ohne Unterbrechung für denselben Arbeitgeber gearbeitet hat.

 

Die Dauer der ununterbrochenen Beschäftigung gewährt bestimmte Rechte, darunter:

– Mutterschaftsgeld

– Anträge auf flexible Arbeitszeiten

– Abfindungszahlungen

 

Die ununterbrochene Beschäftigung wird ab dem ersten Arbeitstag berechnet.

 

Eingeschlossene Unterbrechungen:

– Krankheit, Mutterschafts-, Vaterschafts-, Eltern- oder Adoptionsurlaub

– Jahresurlaub

– Auslandseinsätze beim selben Unternehmen

– Zeit zwischen ungerechtfertigter Entlassung und Wiedereinstellung

– Wechsel des Arbeitgebers innerhalb verbundener Unternehmen

– Militärdienst (z. B. Reserve)

– vorübergehende Kurzarbeit

– Aussperrungen durch den Arbeitgeber

– Betriebsübertragungen

– Übernahme eines Unternehmens aufgrund rechtlicher Änderungen

 

Streiktage zählen nicht zur ununterbrochenen Beschäftigung, gelten jedoch nicht als Unterbrechung.

 

Beispiel:

Ein Arbeitnehmer arbeitet 20 Tage, ist aber 5 Tage im Streik – das zählt als 15 Tage ununterbrochene Beschäftigung.

 

Kontakt:

Bei Fragen zur ununterbrochenen Beschäftigung wenden Sie sich an den Advisory, Conciliation and Arbitration Service (Acas).

 

Pay and work rights helpline and complaints – GOV.UK